Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen (MiFID II)

ESG Abfrage bei der Anlageberatung ist nun Pflicht!

Am 2. August 2022 trat die Neufassung der delegierten Verordnung 2017/565 zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MIFID II in Kraft.

Ab diesem Tag gilt für Anlageberater eine europaweite, gesetzlich verankerte Richtlinie. Diese müssen für die Geeignetheitsprüfung die Kenntnisse und Erfahrungen ihrer Kunden und deren finanzielle Verhältnisse erheben. Nun werden zusätzlich Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger abgefragt, ob und wenn ja welche ökologischen oder sozialen Kriterien sie bei ihren Investments berücksichtigt wissen wollen.

Wir freuen uns über diesen Durchbruch der Europapolitik, der aus unserer Sicht eine Zeitenwende in der Anlageberatung darstellt.

ProVita hat diese „ethische Frage“, neben der Idee der „Umweltschutzprämie“, bereits 1997 der damaligen Umweltministerin, Frau Dr. Angela Merkel, vorgestellt.

Der Leitfaden des Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) bietet Ihnen eine wertvolle Orientierungshilfe.

Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen (MiFID II) des FNG Stand 20.07.2022

Begleitdokument zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen (MiFID II) des FNG Stand 20.07.2022